Durchführung von Prüfungen
- Entsprechend der Graduierung sind technisches Können,
sportliche Leistungen und theoretisches Wissen nachzuweisen.
Darüber hinaus ist das allgemeine persönliche Verhalten des
Prüfungsteilnehmers in seinem Verein und in der Öffentlichkeit
maßgebend. Berücksichtigt werden das Alter und die
physische Konstitution.
- Für alle Prüfungen gilt die generelle Bestimmung, daß bei einer
Prüfung jeweils nur der nächsthöhere Grad erreicht werden kann.
Die nächste Prüfung kann erst wieder nach Ablauf der in der PO
angeführten Frist erfolgen.
- Für die Bewertung der Leistung wird ein Punktesystem angewendet.
Für ein Bestehen der Prüfung sind mindestens
4,0 Punkte erforderlich.
- 1 Punkt keine Leistung
- 2 Punkte ungenügende Leistung
- 3 Punkte mangelhafte Leistung
- 4 Punkte ausreichende Leistung
- 5 Punkte gute Leistung
- 6 Punkte überragende Leistung
Jede lt. Prüfungsprotokoll erforderliche Prüfungsdisziplin und deren Einzelteile werden selbstständig gewertet. Das Ergebnis ergibt die Durchschnittspunkte der einzelnen Prüfungsteile.