Durchführung von Prüfungen

Durchführung von Prüfungen

- Entsprechend der Graduierung sind technisches Können,

  sportliche Leistungen und theoretisches Wissen nachzuweisen.

  Darüber hinaus ist das allgemeine persönliche Verhalten des

  Prüfungsteilnehmers in seinem Verein und in der Öffentlichkeit

  maßgebend. Berücksichtigt werden das Alter und die

  physische Konstitution.

- Für alle Prüfungen gilt die generelle Bestimmung, daß bei einer

  Prüfung jeweils nur der nächsthöhere Grad erreicht werden kann.

  Die nächste Prüfung kann erst wieder nach Ablauf der in der PO

  angeführten Frist erfolgen.

- Für die Bewertung der Leistung wird ein Punktesystem angewendet.

 

Für ein Bestehen der Prüfung sind mindestens

4,0 Punkte erforderlich.

- 1 Punkt                       keine Leistung

- 2 Punkte                     ungenügende Leistung

- 3 Punkte                     mangelhafte Leistung

- 4 Punkte                     ausreichende Leistung

- 5 Punkte                     gute Leistung

- 6 Punkte                     überragende Leistung

 

Jede lt. Prüfungsprotokoll erforderliche Prüfungsdisziplin und deren Einzelteile werden selbstständig gewertet. Das Ergebnis ergibt die Durchschnittspunkte der einzelnen Prüfungsteile.